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Länger geniessen und Foodwaste vermeiden

MHD - Wichtiges zum Thema Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf schwer verderblichen Lebensmitteln wurde 1981 eingeführt.
Das MHD macht eine Aussage über die Qualität eines Produktes: bis zum aufgedruckten Datum wird sich die Qualität des Produktes – wie Farbe, Geruch oder Konsistenz – bei richtiger Lagerung garantiert nicht verändern. Mindestens bis zu diesem Datum schmeckt das Lebensmittel also wie frisch hergestellt. Richtig 
gelagerte Lebensmittel kannst Du auch nach Ablauf des Datums bedenkenlos essen; Du kannst dich dabei immer auf deine Sinne (Augen, Nase, Mund) verlassen.
Oftmals deuten Konsument:innen das angegebene Datum jedoch fälschlicherweise als Verfallsdatum, was immer noch zu einer ungeheuer grossen Lebensmittelvernichtung führt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das MHD nicht mit dem Verbrauchsdatum gleichzusetzen ist, welches nur für leicht verderbliche Waren gilt und nach dessen Ablauf ein Verzehr aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr empfohlen wird.
Auf foodwaste.ch findet Ihr zahlreiche weitere Informationen zu diesem spannenden Thema.

Übrigens: das Verkaufen von Lebensmitteln NACH Ablauf des MHD ist grundsätzlich auch erlaubt, muss aber folgende 2 Voraussetzungen erfüllen: 
1) die Qualität und die Sicherheit des Lebensmittels ist gewährleistet und 
2) Konsument:innen dürfen beim Verkauf nicht getäuscht werden. Die Produkte müssen also ganz klar gekennzeichnet sein!


Quelle: Foodwaste.ch